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Mitarbeiter*in für die Familienberatungsstelle

Stellenausschreibung

Im Dezernat III „Jugend und Soziales“, Fachbereich 37 „Familienberatung“, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für die

Familienberatungsstelle- Entgeltgruppe S 12 TVöD -

mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19 bis 25 Stunden. Es handelt sich um eine für ein Jahr befristete Krankheitsvertretung.

Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Beraten von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Erziehenden in Fragen der Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie bei Familienkonflikten, Trennung und Scheidung,
  • Präventions- und Gruppenangebote,
  • Multiplikatoren und Netzwerkarbeit innerhalb der Jugendhilfe und mit Kooperationspartner*innen,
  • fachdienstliche Aufgaben und Mitwirken in der Hilfeplanung.

Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber:

  • Ein abwechslungsreiches und fachlich sehr interessantes Aufgabengebiet,
  • Zusammenarbeit im multidisziplinären Team mit unterschiedlichen beraterisch/therapeutischen Ausrichtungen,
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige kollegiale Fallberatungen und Supervision,
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung,
  • vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
  • leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe S 12 TVöD,
  • Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Zusatzversorgung (VBL), 
  • einen Zuschuss zum Jobticket,
  • einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.

Das bringen Sie mit:

  • Ein abgeschlossenes Studium zur* bzw. zum* Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagogin* bzw. Sozialpädagogen* mit staatlicher Anerkennung oder ein abgeschlossenes Studium der Studiengänge „Pädagogik“, „Erziehungswissenschaften“, „Heilpädagogik“ oder „Kindheitspädagogik“. 
  • Wünschenswerterweise verfügen Sie über begonnene oder abgeschlossene therapeutische Zusatzqualifikation, z.B. systemische Beratung/ Familientherapie, integrative Familientherapie u.Ä.
  • Erfahrung in der Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe, Trennungs- und Scheidungsberatung sind erwünscht.
  • Sie verfügen über Fachkenntnisse der Kinder- und Jugendhilfe, dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch- und der (sozialpädagogischen) Diagnostik
  • sowie über fachliche und beraterische Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen, Beratungsprozesse selbstständig zu gestalten.
  • Kenntnisse/Erfahrung im Kindesschutz/Kindeswohlgefährdung sowie Kenntnisse/Erfahrung in der Trennungs- und Scheidungsberatung sind vorteilhaft.
  • Sie sind konflikt-, kommunikations-, sowie auch teamfähig.
  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B (ehemals Klasse III) und verfügen wünschenswerterweise über die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen. 

Sonstige Hinweise:

Der Landkreis Northeim ist bestrebt, den Anteil von Männern in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Männer werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch die Fachbereichsleitung, Frau Rasch, (Tel. 05551 / 708 – 8241). Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch Frau Ritzke, Ressort 2.1 „Personal“, (Tel. 05551 / 708 – 716).

Wetterlagen wie Wald- und Flächenbrände, Stürme, Starkregenereignisse, Stromausfälle, die Situation in der Ukraine und die allgemeine weltpolitische Lage zeigen, wie wichtig eine Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen ist. Als untere Katastrophenschutzbehörde ist der Landkreis Northeim u.a. für die vorbereitenden Katastrophenschutzplanungen sowie die Einrichtung eines Katastrophenschutzstabes zuständig. Ziel ist es, einen dauerhaft einsatzfähigen Katastrophenschutzstab aufzustellen, auszubilden und weiter zu entwickeln.

Für das Team des Katastrophenschutzstabes benötigt der Landkreis Northeim laufend interessierte und motivierte Mitarbeiterinnen* und Mitarbeiter*. Dafür würde der Landkreis Northeim im Falle einer Einstellung auch Sie gerne als neues Stabsmitglied gewinnen!

Das sollten Sie darüber hinaus wissen:

Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.

Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.

Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Bitte bewerben Sie sich bis einschließlich 21.04.2024 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.

Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…

Wir freuen uns auf Sie!

Mitarbeiter*in für die Familienberatungsstelle

37154 Northeim
Vollzeit, Teilzeit

Veröffentlicht am 06.04.2024

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