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(SiA 407 EB) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (m/w/d) im Anerkennungsjahr - Amt für Familie -

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(SiA 407 EB) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (m/w/d) im Anerkennungsjahr - Amt für Familie - Erziehungsberatungsstelle

Kurzinfo

Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
befristet bis zum 30.09.2025
Einstellung zum
01.10.2024
Einsatzort
31134 Hildesheim
[](https://bewerbung.landkreishildesheim.de/medien/bilder/logo_lk_hi[1].jpg... "Bild vergrößern")
Kurzbeschreibung des Anerkennungsjahres im Amt für Familie (407) - Bereich „Erziehungsberatungsstelle“
Praktikumsbeginn 01.10.2024
Praktikumsdauer: 12 Monate (Vollzeitstelle mit jeweils 39 Stunden/wöchentlich; Teilzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Einsatzort: Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31
Praxisanleitung: Alfred Fuchs, Rainer Ledebur
Die Stelle für Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr ist im Bereich der Erziehungsberatungsstelle angesiedelt.
Hausinterne Fortbildungen in anderen Aufgabengebieten der Sozialen Arbeit sind ebenso vorgesehen wie eine mehrwöchige Hospitation in einem anderen Aufgabenbereich.
Erziehungsberatung ist ein Angebot gem. § 28 SGB VIII und soll Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen wirken zusammen, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind. Eltern können sich bspw. bei Erziehungsfragen, bei Fragen zur Entwicklung ihres Kindes, bei Schwierigkeiten und Sorgen und bei persönlichen oder familiären Problemen und Konflikten an die Erziehungsberatungsstelle wenden. Kinder und Jugendliche können sich mit Anliegen wie Ängsten, Sorgen, Schulschwierigkeiten, Ärger in der Familie oder Freunden an die Beratungsstelle wenden auch ohne ihre Eltern. Die Arbeit in der Erziehungsberatungsstelle ist überwiegend mit direktem Kontakt zu den Ratsuchenden.
Das Tätigkeitsfeld der Erziehungsberatung umfasst folgende Aufgaben:
Fachliche Sachbearbeitung im Team in Form von:

  • Beratung von Kindern (einzeln oder in Gruppen), Jugendlichen, Eltern, Familien und Bezugspersonen (Erzieher*innen, Lehrer*innen, o.ä.; einzeln oder in Gruppen)
  • Durchführung von Erst- und Abklärungsgesprächen einschließlich Abklärung der Indikation
  • Psychosoziale Diagnostik, einschließlich Anamneseerhebung
  • Einzel- und familientherapeutische Arbeit und Interventionen mit Kindern, Jugendlichen und Eltern
  • Exploration und Beobachtung von Kindern und Jugendlichen innerhalb/ außerhalb der EB (Informationskontakte, Schule, KiTa, Familie etc.)
  • Fachliche Vor- und Nachbereitung der Kliententermine
  • Führen von Abschlussgesprächen mit Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern

Durchführung und Dokumentation präventiver Maßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung fachlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse auch für Projekte

  • Planung und Durchführung von Elternkursen, z.B. „Kind im Blick“ oder „Starke Eltern, starke Kinder“
  • Durchführung von Elternabenden in Schulen, Kindertagesstätten zu entwicklungsrelevanten und sonstigen Themen im Jugendhilfebereich einschl. Dokumentationen
  • Themenbezogene Beratung von Multiplikatoren (Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten, Schulen, Institutionen anderer Bereiche der Jugendhilfe und Gesundheitsförderung)
  • Durchführen von Seminaren und Supervision für pädagogische Berufsgruppen (z.B. KiTa, Schule) sowie Pflegeeltern und Pflegeelternbewerbende.

Gesprächspartner*innen sind alle Ratsuchende, Mitarbeiter*innen sowie die Mitglieder von Gremien und Ausschüssen, von Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten, Uni, niedergelassene Ärzte*innen o.ä., Gerichte und Körperschaften, die mit der Erziehungsberatungsstelle in Zusammenhang stehen; es sind häufig kontroverse Gespräche zu führen, die oftmals schwierig und spannungsreich in der Substanz sind. Dienstlichen Beziehungen bestehen insbesondere zu den Ämtern Jugendamt, Gesundheitsamt und Amt für Sozialhilfe und Senioren sowie den Amtsgerichten.

Die Anforderungen

  • Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gem. der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit (SozHeilKindO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatli­chen Anerkennung als Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädago­gin/Sozialpädagoge berechtigt
  • Für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist es im Fall der Einstellung erforderlich, dass sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Wir bieten

  • Die Einbindung in ein erfahrenes Kollegen-/Kolleginnenteam
  • Ein angenehmes Betriebsklima
  • Eine kontinuierliche fachliche und engmaschige Anleitung und Begleitung während des Anerkennungsjahres
  • Regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche
  • Teilnahme an Supervision, Fallberatung, Teamsitzungen und Teamtagen
  • Hospitationsmöglichkeit in einem anderen Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit
  • Die Möglichkeit während des Anerkennungsjahres eigene verantwortungsvolle Aufgaben und/oder Fälle zu übernehmen
  • Einstiegsworkshops sowie weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
  • Übernahmemöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr bei guten Leistungen; die Übernahme erfolgt jedoch nicht zwingend im Bereich des Aufgabengebietes, in dem das Anerkennungsjahr absolviert wird
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr

Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, vollständiger, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse der Hochschulzugangsberechtigung und evtl. vorherigen Tätigkeiten, alle Nachweise über Vorpraktikum und alle studienbegleitenden Praktika oder auf die Praktika anrechenbare Projekte und Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel des Bachelors) richten Sie bitte per Online-Bewerbung über bis zum 27.04.2024 an den Landkreis Hildesheim. Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren ist im Personal- und Organisationsamt Frau Hermann (Tel. 05121/309-2482).
Für inhaltliche Fragen stehen Ihnen Herr Fuchs (Tel. 05121/309-9324) oder Herr Ledebur (Tel. 05121/309-9318) zur Verfügung.
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Veröffentlicht am 06.04.2024

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