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(SiA 406 BSA) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (m/w/d) im Anerkennungsjahr - Jugendamt - Erziehungshilfe

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(SiA 406 BSA) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (m/w/d) im Anerkennungsjahr - Jugendamt - Erziehungshilfe

Kurzinfo

Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
befristet bis zum 30.09.2025
Einstellung zum
01.10.2024
Einsatzort
31134 Hildesheim
[](https://bewerbung.landkreishildesheim.de/medien/bilder/logo_lk_hi[1].jpg... "Bild vergrößern")
Kurzbeschreibung des Anerkennungsjahres im
Jugendamt -Erziehungshilfe- (406)
Praktikumsbeginn: 01.10.2024
Praktikumsdauer: 12 Monate (Vollzeitstellen mit jeweils 39 Stunden/wöchentlich; Teilzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Einsatzorte:
Jugendhilfestation Stadt Nord (Hildesheim) - Anleitung Frau Feininger
Jugendhilfestation Stadt Süd (Hildesheim) - Anleitung Frau Lohe
Jugendhilfestation Süd (Alfeld) - Anleitung Herr Köhler
Jugendhilfestation West (Elze) - Anleitung Frau Rohde
Jugendhilfestation Nord (Sarstedt) - Anleitung Herr Hagen
Die Stellen für Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagogen im Anerkennungsjahr sind im Sachgebiet der Bezirkssozialarbeit angesiedelt. Der Landkreis Hildesheim hat die wesentlichen Aufgaben der Jugendhilfe in sechs Jugendhilfestationen in Elze, Sarstedt, Alfeld und Hildesheim organisiert.
Hausinterne Fortbildungen in anderen Aufgabengebieten der Sozialen Arbeit sind ebenso vorgesehen wie eine mehrwöchige Hospitation in einem anderen Aufgabenbereich.
Das Tätigkeitsfeld der Bezirkssozialarbeit umfasst folgende Aufgaben:

  • Allgemeine Beratung gem. § 16 SGB VIII
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. §17 SGB VIII - Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts gem. § 18 SGB VIIII
  • Einleitung von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff und Eingliederungshilfen § 35 a SGB VIII sowie gem. § 41 SGB VIII und Unterbringungen in Mutter/Vater-Kind Einrichtungen gem. §19 SGB VIII
  • Krisenintervention bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8 a SGB VIII
  • Beratung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes; Kooperation mit Polizei, Gerichten usw.
  • Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII
  • Bearbeitung von familien- und vormundschaftlichen Verfahren vor dem Familiengericht
  • Kooperation mit den unterschiedlichen öffentlichen und freien Trägerinnen und Trägern der Jugendhilfe

Die Anforderungen

  • Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gem. der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit (SozHeilKindO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatli­chen Anerkennung als Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädago­gin/Sozialpädagoge berechtigt
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW. Für die Tätigkeit sind das Vorhandensein eines privaten PKW sowie die Bereitschaft zu dessen Nutzung für Dienstfahrten (gegen Entschädigung nach den Regelungen des geltenden Reisekostenrechts) wünschenswert.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist es im Fall der Einstellung erforderlich, dass sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Wir bieten

  • Die Einbindung in ein erfahrenes Kollegen-/Kolleginnenteam
  • Ein angenehmes Betriebsklima
  • Eine kontinuierliche fachliche und engmaschige Anleitung und Begleitung während des Anerkennungsjahres
  • Regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche
  • Teilnahme an Supervision, Fallberatung, Teamsitzungen und Teamtagen
  • Hospitationsmöglichkeit in einem anderen Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit
  • Die Möglichkeit während des Anerkennungsjahres eigene verantwortungsvolle Aufgaben und/oder Fälle zu übernehmen
  • Einstiegsworkshops sowie weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
  • Übernahmemöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr bei guten Leistungen; die Übernahme erfolgt jedoch nicht zwingend im Bereich des Aufgabengebietes, in dem das Anerkennungsjahr absolviert wird
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, vollständiger, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse der Hochschulzugangsberechtigung und evtl. vorherigen Tätigkeiten, alle Nachweise über Vorpraktikum und alle studienbegleitenden Praktika oder auf die Praktika anrechenbare Projekte und Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel des Bachelors sowie eine Kopie der amtlichen Fahrerlaubnis) richten Sie bitte per Online-Bewerbung über bis zum 27.04.2024 an den Landkreis Hildesheim. Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren ist im Personal- und Organisationsamt Frau Hermann (Tel. 05121/309-2482).
Für inhaltliche Fragen stehen Ihnen Frau Feininger (Tel. 05121/309-6321 Jugendhilfestation Stadt Hildesheim Nord), Frau Lohe (Tel. 05121/309-6531 Jugendhilfestation Stad Hildesheim Süd), Herr Köhler (Tel. 05121/309-8091; Jugendhilfestation Süd), Frau Rohde (Tel. 05121/309-6718; Jugendhilfestation West) sowie Herr Hagen (Tel. 05121/309-6820; Jugendhilfestation Nord) zur Verfügung.
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Hildesheim
Teilzeit, Befristet, Vollzeit

Veröffentlicht am 06.04.2024

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