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(SiA 402 Betr.) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (m/w/d) im Anerkennungsjahr - Amt für Teilhabe und

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(SiA 402 Betr.) Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (m/w/d) im Anerkennungsjahr - Amt für Teilhabe und Rehabilitation - Betreuungsstelle

Kurzinfo

Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
befristet bis zum 30.09.2025
Einstellung zum
01.10.2024
Einsatzort
31134 Hildesheim
[](https://bewerbung.landkreishildesheim.de/medien/bilder/logo_lk_hi[1].jpg... "Bild vergrößern")
Kurzbeschreibung des Anerkennungsjahres im Amt für Teilhabe und Rehabilitation (402) - Betreuungsstelle -
Praktikumsbeginn: 01.10.2024
Praktikumsdauer: 12 Monate (Vollzeitstelle mit jeweils 39 Stunden/wöchentlich; Teilzeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich)
Einsatzort: Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Str. 3
Praxisanleitung: Frau Blumenberg
Die Stelle für eine Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. einen Sozialarbeiter/Sozialpädagoge im Anerkennungsjahr ist im Sachgebiet der Betreuungsstelle angesiedelt. Hausinterne Fortbildungen in anderen Aufgabengebieten der Sozialen Arbeit sind ebenso vorgesehen wie eine mehrwöchige Hospitation in einem anderen Aufgabenbereich.
Das Tätigkeitsfeld in der Betreuungsstelle umfasst folgende Aufgaben:
Die Kernaufgabe der dienstlichen Tätigkeit im Team Betreuungsstelle dient dem Ziel, im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe bzw. sozialrechtlicher Einzelfallarbeit den jeweiligen Auftraggebenden unter ganzheitlicher sozialdiagnostischer Fallanalyse Sozialberichte zu betreuungsrechtlichen Fragestellungen zu erstellen. Die Auftraggebenden sind i.d.R. die im Landkreis ansässigen Betreuungsgerichte.
Über die Einzelfallarbeit hinaus üben Sie dienstliche Beziehungen zu anderen für Gesundheits- und Sozialrecht zuständigen Institutionen, Verbände und Dienstanbietenden, wie auch zum Netzwerk der Betreuerinnen und Betreuer, Arbeitskreisen und Kooperationsgemeinschaften zur Umsetzung des Betreuungsrechts aus.
Bei nahezu allen Betroffenen liegen eine Behinderung oder behinderungsähnliche Erkrankung vor. Erschwerend hinzukommt, dass die Vielzahl dieser Menschen sich in mehrfach schwierigen Lebenslagen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Armut und Verschuldung, Wohnungslos u.s.w) befinden. Da heraus ergeben sich besondere Herausforderungen wie Beispielsweise fehlende Krankheitseinsicht, fehlende Bereitschaft zur Kommunikation, eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, problematische Familienkonstellationen, schwieriges soziales Umfeld, mangelnde Einsicht in das Hilfe-/Betreuungserfordernis etc. für den Arbeitsalltag. Beim Erlernen der täglichen Abläufe und der Bewältigung der o.g. Herausforderungen begleitet Sie Ihre Anleiterin (3-4 Reflektionsgespräche im Jahr und regelmäßige Gespräche „über den Tisch“), so dass nach individueller Absprache eine selbständige Fallbearbeitung möglich wird. Darüber hinaus sind eine qualifizierte Unterstützung und Begleitung durch das ganze Team für uns selbstverständlich.

Die Anforderungen

  • Bachelor-Abschluss in einem Studiengang, der gem. der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit (SozHeilKindO) oder einer vergleichbaren Regelung anderer Länder zur staatli­chen Anerkennung als Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädago­gin/Sozialpädagoge berechtigt
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW. Für die Tätigkeit sind das Vorhandensein eines privaten PKW sowie die Bereitschaft zu dessen Nutzung für Dienstfahrten (gegen Entschädigung nach den Regelungen des geltenden Reisekostenrechts) wünschenswert.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist es im Fall der Einstellung erforderlich, dass sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Wir bieten

  • Die Einbindung in ein erfahrenes Kollegen-/Kolleginnenteam
  • Ein angenehmes Betriebsklima
  • Eine kontinuierliche fachliche und engmaschige Anleitung und Begleitung während des Anerkennungsjahres
  • Regelmäßige Anleitungs- und Reflexionsgespräche
  • Teilnahme an Supervision, Fallberatung, Teamsitzungen und Teamtagen
  • Hospitationsmöglichkeit in einem anderen Aufgabenbereich der Sozialen Arbeit
  • Die Möglichkeit während des Anerkennungsjahres eigene verantwortungsvolle Aufgaben und/oder Fälle zu übernehmen
  • Einstiegsworkshops sowie weitere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten
  • Vergütung nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
  • Übernahmemöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr bei guten Leistungen; die Übernahme erfolgt jedoch nicht zwingend im Bereich des Aufgabengebietes, in dem das Anerkennungsjahr absolviert wird
  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten nach dem Anerkennungsjahr

Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen.
Der Landkreis Hildesheim setzt sich für die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter ein. Im Sinne des Abbaus von Unterrepräsentanzen nach dem Nds. Gleichstellungsgesetz (NGG) werden bezüglich dieser Stelle Männer deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden gemäß den für sie geltenden Bestimmungen berücksichtigt.
Aussagefähige und vollständige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (vollständiger, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse der Hochschulzugangsberechtigung und evtl. vorherigen Tätigkeiten, alle Nachweise über Vorpraktikum und alle studienbegleitenden Praktika oder auf die Praktika anrechenbare Projekte und Leistungsnachweis bzw. Notenspiegel des Bachelors sowie eine Kopie der amtlichen Fahrerlaubnis) richten Sie bitte per Online-Bewerbung über bis zum 27.04.2024 an den Landkreis Hildesheim. Ansprechpartnerin für das Stellenbesetzungsverfahren ist im Personal- und Organisationsamt Frau Hermann (Tel. 05121/309-2482).
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Blumenberg von der Betreuungsstelle (Tel. 05121/309-5123) zur Verfügung.
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Veröffentlicht am 06.04.2024

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