Die Aufgaben der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Die LAB NI wird derzeit überwiegend als Aufnahmeeinrichtung
für Asylbegehrende und Personen, die im Rahmen besonderer
Aufnahmeaktionen (z. B. Resettlement, Gewährung vorübergehenden
Schutzes) nach Deutschland einreisen, genutzt.
Der Standort Grenzdurchgangslager Friedland ("Tor zur Freiheit") ist
darüber hinaus bundesweite Erstaufnahmeeinrichtung für die nach
Deutschland einreisenden Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Dieser
Standort dient auch der Erstaufnahme der aus Staaten der ehemaligen
Sowjetunion nach Niedersachsen und Rheinland-Pfalz einreisenden
jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Die Aufgaben der LAB NI ergeben sich insbesondere aus dem Asylgesetz
(AsylG), dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Aufgaben der LAB NI sind im Wesentlichen:
- Aufnahme und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Kursangebote zur sprachlichen und kulturellen Erstorientierung der
Bewohnerinnen und Bewohner (Kursangebot "Wegweiser für Deutschland") - Ausländerbehörde für die in der LAB NI untergebrachten Ausländerinnen und Ausländer
- Identitätsfeststellungen und Passersatzpapierbeschaffungen
- Förderung der freiwilligen Rückkehr, Beratung über Rückkehr- und Weiterwanderungsprogramme
- Vollzug von Rückführungen