Sozialpädagogische:r Assistent:in
Sozialpädagogische:r Assistent:in
Aufgabe von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten ist die Betreuung von Kindern in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, wie z.B. Krippe, Kindergarten und Hort. Die berufliche Tätigkeit ist vor allem durch Mitarbeit und Unterstützung gekennzeichnet. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten tragen eine Teilverantwortung, arbeiten eng mit Erzieherinnen und Erziehern zusammen und unterstützen die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Praktisch orientierte Ausbildung
Die praktische Ausbildung in Klasse I und II findet in ausgewählten Kindertagesstätten statt. An zwei Wochentagen befinden sich die Auszubildenden in der Praxis, an drei Wochentagen in der Schule. Theoretische und praktische Aufgaben werden eng miteinander verzahnt. So werden bspw. praktische Aufträge in der Schule vorbereitet und in der Praxis durchgeführt. Hier werden die Auszubildenden von den Lehrkräften der Schule betreut.
Die Leistungen der praktischen Ausbildung werden in einer Note für den "Berufsbezogenen Lernbereich - Praxis" zusammengefasst.
Beschreibung des Berufsbildes:
Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten wirken in der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Alter von null bis zehn Jahren unterstützend mit. Die Tätigkeiten erfolgen im Rahmen des gesetzlich festgelegten Erziehungs- , Bildungs- und Betreuungsauftrages und finden in vielfältigen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, wie z.B. Krippe, Kindergarten und Hort, statt. Die berufliche Tätigkeit ist vor allem durch Mitarbeit und Unterstützung sowie der Kooperation mit Erzieherinnen und Erziehungsberechtigten gekennzeichnet. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten tragen eine Teilverantwortung, arbeiten eng mit Erzieherinnen zusammen und unterstützen die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
- In der Krippe werden Kleinkinder im Alter von null bis drei Jahren betreut. Die Aufgabe sozialpädagogischer Assistentinnen und Assistenten besteht darin, Kinder in Lern- und Entwicklungsprozessen zu begleiten sowie eine kooperative und unterstützende Funktion in der Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Fachpersonal sowie den Erziehungsberechtigten einzunehmen.
- Ähnliche Aufgaben haben Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten im Kindergarten oder der Kindertagesstätte: Sie betreuen die drei- bis sechsjährigen Kinder in Gruppen, fördern das soziale Verhalten und unterstützen das einzelne Kind in dessen individueller Entwicklung
- Gleiches gilt für die Bereiche des Hortes und der Grundschule, in denen Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren vor oder nach dem Schulunterricht betreut werden. In Jugendzentren, im Haus der offenen Tür, Haus der Jugend oder auf einem sozialpädagogisch betreuten Spielplatz geben Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten Hilfen zur Planung und Organisation der Freizeit und fungieren als Berater/in bei persönlichen Problemen.
- Ein weiteres Arbeitsgebiet ist die Heimerziehung. Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten arbeiten beispielsweise in Kinder- oder Jugendwohnheimen sowie Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und sind wichtige Bezugspersonen. Ihre Aufgabenfelder umfassen den Bereich der Pflege und Versorgung ebenso wie die Begleitung der Kinder und Jugendlichen in deren Freizeit sowie bei Arzt- oder Behördenbesuchen etc
Ziel und Dauer der Ausbildung:
Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln, als unterstützende Fachkraft in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig zu sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule erwerben sie die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“.
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Anforderungsprofil
Wer sich für einen Berufsweg im sozialpädagogischen Bereich entscheidet, muss u.a. folgende Kompetenzen mitbringen:
- Interesse am Umgang mit Menschen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, Interesse an sozialpädagogischen Themen
- Gute bis befriedigende Leistungen im Fach Deutsch in Wort und Schrift
- Grundlegende Kommunikationsfähigkeiten
- Höflichkeit und Freundlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft und Fähigkeit zur Teamarbeit
- Kreativität und Flexibilität im Umgang mit Menschen
Aufnahmevoraussetzungen
Klasse 1:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand mit befriedigenden Leistungen sowie Nachweis der persönlichen und gesundheitlichen Eignung
Klasse 2:
1. Der erfolgreiche Abschluss der Klasse 1 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent oder
2. mindestens Sekundarabschluss I - Realschule oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und ein erfolgreicher Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik oder
3. eine mindestens gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder
4. der Abschluss eines gleichwertigen Bildungstands oder die Allgemeine Hochschulreife
5. der Erwerb der Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand
6. sowie der Nachweis der persönlichen und gesundheitlichen Eignung.
Auszubildende, die aufgrund ihrer Voraussetzungen (2-6) nur die Klasse 2 besuchen, haben einen Praxisanteil von 600 Stunden nachzuweisen.
Abschlüsse und Perspektiven
Die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" zu führen. Das Erreichen einer Durchschnittsnote von 3,0 ermöglicht, in die Fachschule Sozialpädagogik aufgenommen zu werden.
Module
Berufsübergreifender Lernbereich 10h
mit den Fächern Deutsch/Kommunikation
Fremdsprache/Kommunikation
Politik
Mathematik
Religion
Sport
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie 35h
Modulübersicht: Lernbausteine und -einheiten
Klasse 1
mit den Modulen
Klasse 2
mit den Modulen
1 Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle
1 Entwicklung beruflicher Identität
2 Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern
2 (entweder Klasse 1 oder 2)
3 Betreuung und Begleitung von Kindern
3 Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern
4 Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung
4 Pädagogische Konzepte
5 Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I
5 Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II
6 (entweder Klasse 1 oder Klasse 2)
6 Arbeit mit Familien und Bezugspersonen
Optionale Lernangebote
Optionale Lernangebote
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
mit den Modulen
Reflexion der Praktischen Ausbildung 3h
Durchführung der Praktischen Ausbildung 840h*
Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern, vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen, erwerben
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie
Die theoretische Ausbildung findet am Lernort Schule statt. Die Unterrichtsinhalte werden in insgesamt sechs Modulen erarbeitet. Module sind Lernbausteine und -einheiten, die konkrete berufliche Anforderungen und Aufgabenstellungen aus der Praxis repräsentieren.
Aus den einzelnen Modulen werden jeweils mehrere Lernsituationen entwickelt, die dazu geeignet sind, berufliche Handlungskompetenzen und Schlüsselqualifikationen zu erwerben. Eine Lernsituation soll selbstständige und handlungsorientierte Lernprozesse ermöglichen und die Fähigkeiten fördern, beruflichen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.
Zudem belegen die Schüler/innen ein Optionales Lernangebot, welches i.d.R. zweistündig in der Woche stattfindet. Die Angebote variieren je nach Schuljahr und umfassen beispielsweise die Inhalte Musik/Gitarre, Theater, Kunst, Erlebnispädagogik, gesunde Ernährung, Kochen, Bewegung o.Ä.
Berufsbezogener Lernbereich Praxis
Die praktische Ausbildung in Klasse 1 und 2 findet in ausgewählten Kindertagesstätten und in vorheriger Absprache mit den Lehrkräften statt. In Klasse 1 wird das Praktikum in einem Regelkindergarten absolviert, der mindestens zwei Kindergruppen betreut.
An zwei Wochentagen befinden sich die Auszubildenden in der Praxis, an drei Wochentagen in der Schule. Theoretische und praktische Aufgaben werden eng miteinander verzahnt. So werden bspw. praktische Aufträge in der Schule vorbereitet und in der Praxis durchgeführt. Hier werden die Auszubildenden von den Lehrkräften der Schule betreut.
*Die Durchführung der praktischen Ausbildung erfolgt über zwei Schuljahre und beinhaltet 840 zu leistende Zeitstunden.
Die Ausbildung wird mit dem Bestehen der Modulabschlussprüfungen, der Abschlussprüfung in Deutsch und der Prüfung im Berufsbezogenen Lernbereich - Praxis erfolgreich absolviert, sofern mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Eine Zulassung in die Fachschule Sozialpädagogik Klasse 1 erfolgt nur dann, wenn mindestens befriedigende Leistungen in allen genannten Bereichen nachgewiesen werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung")! HIER") online bewerben!
Ansprechpartner/in
OStRin Melanie Staesche
Telefon: 04242 95710
E-Mail: melanie.staesche@bbs-syke.de
Aufgaben
Leiterin der Bildungsgangruppe Sozialpädagogik
[](https://www.bbs-syke.de/medien/bilder/melanie_staesche.jpg?20230214054110 "Melanie Staesche")
StDin Susan Moldenhauer
Abteilungsleiterin, Abt. 4Telefon: +49 4242 95710
E-Mail: susan.moldenhauer@bbs-syke.de
Aufgaben
Abteilungsleiterin der Abteilung 4
Ökotrophologie,
Kosmetologie,
Gesundheit/Pflege,
Sozialpädagogik
[](https://www.bbs-syke.de/medien/bilder/1018123_1199.jpg?20220215142955 "2018-01-09_Moldenhauer_Susan")
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.