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Sachbearbeitung (m/w/d) im Bereich Geldwäsche (Homeoffice möglich)

Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mindestens ein Arbeitsplatz
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (w/m/d)
**im Referat 25 - Geldwäscheprävention, Geldwäscheaufsicht **
(Kennziffer (25-2025-14)
zu besetzen. Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist nach BesGr. A 12 NBesG / Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.

Wer wir sind

Ob Verkehrsinfrastruktur, Städtebau und Wohnen oder die Gestaltung der Wirtschaftsordnung - unser Ziel ist es, in all diesen Bereichen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.
Das Referat 25 ist ein relativ neues Referat im Geschäftsbereich der Abteilung 2, das sich inhaltlich mit der Geldwäscheprävention und der Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) im sonstigen Nichtfinanzsektor in Niedersachsen befasst. Das Referat fungiert dabei unter anderem als koordinierende Stelle des Landes Niedersachsen für die Geldwäscheprävention und überwacht im aufsichtsrechtlichen Teil die Einhaltung der Obliegenheiten der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz.
Zu den Aufgabengebieten gehören (Änderungen bzw. Ergänzungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten):

  • Aufsichtstätigkeit nach dem Geldwäschegesetz: Risikobasierte Pflichtenüberwachung bzw. Prüfungstätigkeit bei den Verpflichteten
  • Einzelfragen der Geldwäscheaufsicht
  • Arbeit mit der Verpflichteten-Datenbank einschließlich Risikobewertung
  • Information bzw. Schulung von Verpflichteten
  • Unterstützung der koordinierende Stelle für Geldwäsche bzgl. Themen der Geldwäscheaufsicht
  • Bearbeitung von parlamentarischen Anfragen, Entschließungsanträgen, Landtagseingaben, Anfragen von Medien

Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?
1. Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
1. durch den Abschluss als „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“, „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt/in (FH)“ oder
1. durch einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung (z. B. im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ an der Hochschule Osnabrück oder „Öffentliche Verwaltung“, „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ an der kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen) oder
erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder
Befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Steuerverwaltung“ durch den Abschluss als „Diplom-Finanzwirt/in“ oder
Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulstudiums (Bachelor/Diplom-FH) mit Berufserfahrungen im Bereich der Geldwäsche(aufsicht).
**Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit? **

  • Kenntnisse allgemeines Verwaltungsrecht, insbesondere Geldwäschegesetz (GwG) und Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  • betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Kenntnisse (zwecks Auswertung und Analyse betriebswirtschaftlicher Unterlagen)
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Datenbanken, wie z.B. Access

Ein Führerschein der Klasse B ist für die Durchführung der Dienstreisen zwingend erforderlich.
Welche Eigenschaften bringen Sie mit?

  • Überdurchschnittliche Kommunikationsfähigkeiten
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Gutes Denk- und Urteilsvermögen
  • Selbständigkeit und Eigeninitiative
  • Sicheres und verbindliches Auftreten sowie Durchsetzungsvermögen/Überzeugungskraft

**Was bieten wir Ihnen? **

  • Gleitzeit sowie 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, zusätzlich freie Tage an Heiligabend und Silvester
  • Verschiedene Modelle der Arbeitsgestaltung (Teilzeit, Telearbeit, mobiles Arbeiten)
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL) für Tarifbeschäftigte
  • Aktive Förderung der persönlichen Entwicklung (Fortbildungen etc.)
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Zertifikat audit berufundfamilie +vielfalt)
  • Gesundheitsmanagement (z. B. Rückenschule und Yoga)
  • Betriebsausflüge sowie weitere teamorientierte Aktivitäten
  • ADFC-Gold-Zertifizierung „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“

Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung

  • Der Dienstposten/Arbeitsplatz ist grundsätzlich teilzeitgeeignet, erfordert aber im Hinblick auf die Aufsichtstätigkeit die Bereitschaft zu regelmäßigen (ganztägigen) Dienstgängen bzw. (mehrtätigen) Dienstreisen innerhalb Niedersachsens.
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht andere Schutzvorschriften vorrangig zu beachten sind.
  • Das Ministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden Bewerbungen von beamteten Frauen und tarifbeschäftigten Männern besonders begrüßt
  • Die Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sind willkommen. Für Ihre Tätigkeit im MW ist es erforderlich, dass Sie die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (vergleichbar mindestens Sprachniveau C1).

Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Ihre aussagekräftige** Bewerbung **mit Anschreiben und Lebenslauf senden Sie bitte unter Angabe der **Kennziffer (25-2025-14) bevorzugt per E-Mail **(in einer PDF-Datei) bis einschließlich **22.08.2025 **an: jobs@mw.niedersachsen.de
oder alternativ an
**Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Referat Z 1, Postfach 1 01, 30001 Hannover. **
Postalische Bewerbungen werden nicht zurückgesandt.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise (Zeugnisse, Bescheinigungen, Zertifikate, Weiterbildungsnachweise etc.) und unbedingt ein aktuelles Arbeitszeugnis bzw. eine aktuelle dienstliche Beurteilung bei. Wenn S... Das vollständige Angebot finden Sie unter

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Veröffentlicht am 05.07.2025

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