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Sachbearbeitung im Bereich „Bußgeldstelle“

Im Dezernat II „Sicherheit und Ordnung“, Fachbereich 21 „Ordnungsangelegenheiten“, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in für die

Sachbearbeitung im Bereich
„Bußgeldstelle“
und
„Organisation der Rufbereitschaft nach dem Nds. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychsich Kranke (NPsychKG)“

- Entgeltgruppe 9b TVöD -

befristet für die Dauer von zwei Jahren mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt bis zu 19,5 Stunden. Dabei handelt es sich bei der Sachbearbeitung im Bereich der Bußgeldstelle um bis zu 12,5 Stunden und bei der Organisation der Rufbereitschaft nach dem NPsychKG um bis zu 7 Stunden. Eine dauerhafte Weiterbeschäftigung wird angestrebt.

Die Stelle ist grundsätzlich für mobiles Arbeiten geeignet.

Ihre wesentlichen Aufgaben:

Sachbearbeitung „Bußgeldstelle“:

  • Bearbeiten von Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen der Bußgeldstelle, insbesondere das
  • Prüfen des Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in dem jeweiligen Sachgebiet, ggf. Durchführen der Anhörung nach § 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG), Erlassen des Bußgeldbescheides nach Ermessen
  • Bearbeiten von Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Sachbearbeitung „Organisation der Rufbereitschaft nach dem NPsychKG“:

  • Regelmäßiges Prüfen der Entwicklung im rechtlichen und fachlichen Kontext,
  • Prüfen der Bedarfe bei Anordnungsbefugten aus dem Verwaltungsdienst anhand der Einsatzdaten sowie Anfragen bei Anordnungsbefugten und Rettungsdienst,
  • Akquirieren von Vollzugsbeamt*innen im Rettungsdienst in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen (z.B. Teilnahme an Dienstbesprechungen, Erstellen von Informationsmaterial und Webinaren),
  • Koordinieren von Schulungen,
  • Kommunizieren mit Anordnungsbefugten, insbesondere zu Praxis- und Rechtsfragen,
  • Betreuen des Pools für Vollzugsbeamt*innen.

Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.

Wir bieten Ihnen als Ihr Arbeitgeber:

  • Flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. durch Teilzeitbeschäftigung und mobiles Arbeiten,
  • gute Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Weiterentwicklung,
  • vielfältige Angebote zur Gesundheitsförderung,
  • ein Parkplatz in unserer hauseigenen Tiefgarage kann auf Wunsch und nach Verfügbarkeit angemietet werden,
  • leistungsgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 9b TVöD, 
  • im Tarifbereich Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Zusatz-versorgung (VBL), 
  • einen Zuschuss zum Jobticket,
  • einen Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge. 

Das bringen Sie mit:

  • Die Ausbildung zur* bzw. zum* Verwaltungsfachangestellten* und den erfolgreichen Abschluss des zweiten Angestelltenlehrgangs.
  • Sie verfügen über mehrjährige einschlägige berufliche Erfahrung,
  • wünschenswerterweise verfügen Sie über allgemeine Fachkenntnisse im Bereich Ordnungswidrigkeiten, in der Rechtsanwendung des NPsychKG und über Erfahrungen als Anordnungsbefugte*r.
  • Sie verfügen über Anwendungskenntnisse mit MS Office,
  • EDV-Anwendungskenntnisse (OWI9, pmOwi, Enaio) sind vorteilhaft, soweit Erfahrungen fehlen wird die Bereitschaft zur zügigen Einarbeitung erwartet.
  • Sie sind belastbar, durchsetzungs-, kommunikations- sowie teamfähig; ebenso bringen Sie ein situationsgerechtes Auftreten und Verhandlungsgeschick mit,
  • idealerweise verfügen Sie über eine gute Selbstorganisation und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise.
  • Sie bringen die Eigeninitiative zur Weiterentwicklung Ihres Arbeitsbereiches mit.
  • Wünschenswerterweise verfügen Sie über die Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft nach dem NPsychKG. 

Sonstige Hinweise:

Der Landkreis Northeim ist bestrebt, den Anteil von Männern in Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Männer werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet erhalten Sie durch die Fachbereichsleitung, Frau Wollenweber, (Tel. 05551 / 708 – 376). Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie durch Frau Pinnecke, Ressort 2.1 „Personal“, (Tel. 05551 / 708 – 277).

Das sollten Sie darüber hinaus wissen:

Der Landkreis Northeim ist seit 2007 nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifiziert. Für nähere Informationen zum Landkreis Northeim steht die Homepage www.landkreis-northeim.de zur Verfügung.

Eine Schwerbehinderung ist kein Hinderungsgrund für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Sie sogar vorrangig berücksichtigt.

Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Bitte bewerben Sie sich bis einschließlich 25.05.2025 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.

Bereichern Sie mit Ihrer Bewerbung die Vielfalt unserer Kreisverwaltung und bewerben Sie sich am besten noch heute…

Wir freuen uns auf Sie!

 

 

Sachbearbeitung im Bereich „Bußgeldstelle“

37154 Northeim
Vollzeit, Teilzeit

Veröffentlicht am 12.05.2025

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