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Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d) Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)KopfbereichAusbildungPflegefachmann/-frau (Ausbildung)Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)Universitätsmedizin GöttingenVollzeitGöttingen, Niedersachsenab 01.04.2025HeuteStellenbeschreibungBenötigter Schulabschluss: Mittlere Reife / Mittlerer Bildungsabschluss

Die Berufsfachschule für Pflege der Universitätsmedizin Göttingen:
verfügt über 250 Ausbildungsplätze zur Pflegefachfrau und dem Pflegefachmann
führt zum Abschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ in drei Ausbildungsjahren
bietet exklusiv jährlich 25 Auszubildenden mit Hochschulzulassung seit WS 2016/2017 ein ausbildungsintegrierendes, duales Studium „Pflege“ am Gesundheitscampus Göttingen an. Dauer 8 Semester, Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.), Beginn: 01.September
ist Kooperationspartner der Hochschule Hannover (Fakultät 5) für den ausbildungs-/ (nachfolgend) berufsbegleitenden Studiengang „Pflege“. Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
ist Teilnehmerschule des „EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen“, mit der Möglichkeit, Auslandspraktika im Programm Erasmus + zu fördern (Projekt „Health Care Work Exchange“). Es bestehen verschiedene Kooperationen für praktische Auslandseinsätze innerhalb der Ausbildung
Zum Ausbildungsbeginn 1. April 2024 stehen Ausbildungsplätze zur/zum

Pflegefachfrau / Pflegefachmann (m/w/d)

zur Verfügung. Die dreijährige tarifgebundene Ausbildung in Vollzeit ist bundeweit einheitlich durch das Pflegeberufegesetz (2017), die
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (2018) und die Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht sowie die
Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung (2019) geregelt und endet in einer staatlichen Abschlussprüfung. Die praktischen
Pflegeeinsätze während der Ausbildung finden sowohl in der Universitätsmedizin Göttingen als auch in externen Einrichtungen, wie z.B.
ambulanten Pflegediensten oder Langzeitpflegeeinrichtungen statt.
Es werden Ausbildungsvergütungen nach dem Tarifvertrag TV-AL-Pflege gezahlt.
Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung, oder
Hauptschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen • mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, oder • erfolgreich abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer oder • einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder • mit einer Erlaubnis in der Krankenpflegehilfe, oder
der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung
gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
polizeiliches Führungszeugnis.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind notwendig:
ausgefüllter Bewerbungsbogen (auf der Homepage der UMG hinterlegt)
Bewerbungsanschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. des Jahreszeugnisses (keine Beglaubigung erforderlich)
ausreichend frankierter DIN A 4 Rückumschlag, wenn Sie bei einer Absage die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt haben möchten(sonst erfolgt die Vernichtung nach Datenschutzbestimmungen)
Deutsch B-2 (mit Zertifikat bei ausl. Bewerbern)
Praktikumsbescheinigung
Bitte schicken Sie keine Bewerbungsmappen.
Auswahlverfahren:
Nach Bewerbungseingang erhalten Sie von uns eine schriftliche Nachricht, ob Sie in die engere Auswahl gekommen sind. Wir werden Sie
dann ggf. zu einem Auswahlverfahren in die Berufsfachschule Pflege einladen.
Quereinstieg:
Es besteht die Möglichkeit für einen Quereinstieg in einen der laufenden Ausbildungskurse, wenn die Bewerberin / der Bewerber z.B. eine anrechnungsfähige, abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf mitbringt wie z.B. der Altenpflege. Außerdem besteht die Möglichkeit zum Quereinstieg für Auszubildende anderer Berufsfachschulen für Pflege, wenn diese den Ausbildungsträger wechseln möchten. Bei Interesse werden die individuellen Voraussetzungen der Bewerberin oder des Bewerbers in Rücksprache mit der Landesschulbehörde Niedersachsen geprüft und persönlich erörtert.
Schülerpraktikum: Pflicht-Schulpraktika ja; freiwillige Schnupperpraktika ja
Arbeitsorte

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Veröffentlicht am 27.03.2024

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