Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) in einer Serviceeinheit Rechtssachen
Bei dem Arbeitsgericht Lingen (Ems) ist zum 01.11.2025 (oder früher) eine Stelle als Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/ w/ d) in einer Serviceeinheit in Rechtssachen mit einem Arbeitskraftanteil von 0,85 (33 Std. 50 Min./ Woche) zu besetzen. Die Stelle ist zunächst befristet. Eine unbefristete Anstellung wird angestrebt.
Die Tätigkeit ist zunächst eingruppiert in die Entgeltgruppe 8 des Abschnitts III § 12 Abs. 1 S. 1 Anl. A II. 12. des Tarifvertrages der Länder (TV-L). Abhängig von der Qualifikation kann eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a des Abschnitts III § 12 Abs. 1 S. 1 Anl. A II. 12. des Tarifvertrages der Länder (TV-L) erfolgen.
Das Aufgabengebiet umfasst
die Verwaltung der elektronischen Akten (z. B. die Zuordnung der eingehenden Post zu den betreffenden Akten und Vorlage an Richter/innen und Rechtspfleger/innen sowie die Berechnung und Überwachung von Fristen, Datenpflege über e²A und Eureka-Fach)
die Fertigung von Schriftstücken (ggf. auch von langem Schreibwerk)
der Umgang mit dem Publikum (z. B. Information von Auskunft suchenden Bürgerinnen und Bürgern)
die Anordnung von Zustellungen und Ladungen
Erteilung von Rechtskraftbescheinigungen
Berechnung von Gerichtskosten, Anweisungen von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, entsprechende Buchungen in InforLN
Qualifikation
Ausbildung als Justizfachangestellte/r; Ausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r oder vergleichbar.
Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere in den Programmen Word, Office).
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie unter Angabe des nächstmöglichen Eintrittstermins bitte an
Arbeitsgericht Lingen (Ems)
z.Hd. Frau Akyüz
Am Wall Süd 18
49808 Lingen (Ems)
oder per E-Mail an:
arlin-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Ihrer Bewerbung sind beizufügen:
Anschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnis
Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung eine aktuelle Beurteilung und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte
Wir bitten um Verständnis, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen insbesondere fehlende Nachweise von Ausbildungsabschlüssen und Arbeitszeugnissen dazu führen können, dass Sie im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie, uns nur Kopien einzureichen, da die zugesandten Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden. Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.
Das Arbeitsgericht Lingen (Ems) strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichstellungsgesetzes (NGG) abzubauen. Bewerbungen von Männern sind daher ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber oder Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zu Wahrung Ihrer Interessen bitten wir, uns bereits in Ihrem Anschreiben einen Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung zu geben.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Modalitäten, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, informiert. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzgerichts unter Das Gericht / Datenschutz.
Bewerbungsschluss ist der 30.09.2025 (Eingang beim Arbeitsgericht Lingen (Ems)).
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne auch telefonisch an die Geschäftsleiterin Frau Betül Akyüz (0591-9121414).
Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.