Friseur(in)
Arbeitsgebiet
Friseure und Friseurinnen gestalten Frisuren und führen dekorative kosmetische Behandlungen der Haut einschließlich Maniküre durch. Ein wesentliches Element ihrer Berufstätigkeit besteht darin, Kunden typgerecht zu beraten
Voraussetzungen
Besondere Schulabschüsse sind nicht erforderlich.
Interessenschwerpunkte sollten im Umgang mit Menschen und im Bereich Mode liegen.Berufliche Ziele sind Tätigkeiten selbständig durchführen und die Arbeit vor der Durchführung selber planen sowie das Arbeitsergebnis selbstständig kontrollieren. Verantwortungsbereitschaft, Motivation und Selbstwertgefühl werden gefördert.
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