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Stellendetails zu: Helfer/in in der Garten- und Grünpflege (m/w/d)

Helfer/in in der Garten- und Grünpflege (m/w/d)

Kopfbereich

Arbeit
Helfer/in - Gartenbau
Helfer/in in der Garten- und Grünpflege (m/w/d)
Gerd Offer
VollzeitTeilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
Verden (Aller)ab sofortvor 30+ Tagen

Stellenbeschreibung

Vergütung: je nach Erfahrung und Qualifikation

Herzlich Willkommen bei Offer Galabau in Verden! Ihre Experten für Garten- und Landschaftsbau im Landkreis Verden (Aller).

Wir sind seit über 20 Jahren mit einer umfangreichen Leistungspalette im Bereich Garten- und Landschafts- und Straßenbau in Verden (Aller) und Umgebung tätig und verstehen uns verstehen und als Experten für Begrünung und Bepflanzung und
suchen neue Kräfte (m/w/d) zur Unterstützung zum nächstmöglichen Eintrittstermin.

Die gärtnerischen Anlagen unserer Kunden in und um den Landkreis Verden liegen uns sehr am Herzen.
Wir suchen daher eine/n Mitarbeiter/innen, der/die nicht nur das Handwerk verstehen, sondern mit einer ebenso großen Liebe an die Arbeit gehen.

Was wir von Ihnen erwarten:

Ein gültigen Führerschein der Klasse B, BE ist von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich

Was Sie von uns erwarten dürfen:

  • eine Arbeit im "grünen Team"
  • eine interessante & abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Entlohnung nach Tarif
  • einen unbefristeten Arbeitsplatz in Teil- oder Vollzeit
  • einen Fortbildungsplan für Ihre Karriere
  • Unterstützung bei einer internen Ausbildung
  • Jahressonderzahlung
  • Handlungs- & Gestaltungsspielraum
  • wertschätzende Vorgesetzte

Wenn Sie in Ihrer Arbeit mehr, als nur einen Beruf, sondern vielmehr eine Berufung sehen, dann sollten wir uns umgehend kennenlernen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen zu und fügen Sie diesen Referenzen Ihrer bisherigen Arbeiten gerne bei. Wir freuen uns auf Sie!

Gerne steht Ihnen Herr Offer unter 04231-939636 für eine telefonische Kontaktaufnahme zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass etwaige Bewerbungskosten (wie Materialien, Fahrtkosten, etc.) nicht erstattet werden.

Arbeitsorte